Wie bestelle ich ein Rezept?

Am 01.01.2024 wurde bundesweit die Umstellung auf eRezept vom Bundesministerium für Gesundheit eingeführt und für alle Arztpraxen verpflichtend. Daher bekommen Sie nun in den meisten Fällen (Ausnahme sind noch die meisten Privatrezepte) von Ihrer Arztpraxis kein ausgedrucktes Rezept mehr, sondern Ihr Medikament wird auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert.

Dafür muss Ihre Versichertenkarte am Quartalsanfang immer einmalig bei uns eingelesen werden, wenn dies geschehen ist, können Sie uns Ihren Rezeptwunsch per Mail oder telefonisch zukommen lassen. Solange die Versichertenkarte nicht eingelesen ist, können wir leider keine Rezepte vorbereiten, dieser Service ist mit der Umstellung auf eRezept leider nicht mehr möglich. Sobald das Medikament in der Apotheke abholbereit ist, können wir Ihnen einen zusätzlichen Service für die eRezepte anbieten und Sie per SMS informieren lassen, dafür benötigen wir Ihre einmalige Zustimmung.

 

Wie oft kann ich ein Kassenrezept im selben Quartal für meine Hormonpräparate (zB Pille, Verhütungsring, Medikamente für Wechseljahrsbeschwerden) bekommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihnen für Hormonpräparate einmal pro Quartal ein Rezept für 3 Monate. Leider kommt es manchmal vor, dass sie in den letzten Tagen des Quartals dann keine Medikamente mehr übrig haben. Dies ist ein altbekanntes Problem, leider gibt es dafür seit Jahrzehnten keine Änderung seitens der Krankenkassen. Wir können Ihnen in diesem Fall für die restlichen Tage bis zur Überbrückung ins neue Quartal nur ein Privatrezept zB für eine kleine Packungsgröße ausstellen, dann haben sie auch für die folgenden Quartale etwas Vorrat zur Überbrückung. Wir bedauern immer wieder, dass es dafür keine bessere Lösung gibt, uns als Praxis sind aber die Hände gebunden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Kann ich online Termine buchen?

Seit 2023 arbeiten wir mit der Terminbuchungssoftware Clickdoc. Dies hat den Vorteil, dass Sie -wenn Ihr schriftliches einmaliges Einverständnis vorliegt- Ihre Terminbestätigung als SMS bekommen und an Ihren Termin einen Tag vorher per SMS erinnert werden. Die online Buchung durch Patienten im Kalender ist noch nicht freigeschaltet, aber geplant.

 

Welche Darmkrebstests bieten Sie an?

Ab 50 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenkasse Ihnen jährlich den sogenannten "iFOBT" wenn Sie in den letzten 10 Jahren nie bei einer Koloskopie (Darmspiegelung) waren.

Der "Schebo" ist eine Komfortleistung die wir zusätzlich anbieten, der Test ist sensitiv auf Blut und veränderte Zellen, wird von der Krankenkasse allerdings nicht bezahlt.

 

Wann kann ich meine Stuhlprobe bei Ihnen abgeben?

Ihre Probe können Sie zu unseren aktuellen Öffnungszeiten (unter Aktuelles einsehbar) in der Praxis abgeben, am besten vormittags und freitags bis spätestens 10:30Uhr. Bitte versichern Sie sich nochmals, dass Sie beide Röhrchen abgeben, ansonsten können wir den Test leider nicht durchführen und er muss kostenpflichtig wiederholt werden. Bitte geben Sie die Probe nicht in den Briefkasten, die Probe verliert durch Temperaturschwankungen ihre Genauigkeit. Wenn Sie den Stuhltest vor längerer Zeit von uns mitbekommen haben, behalten Sie bitte das Ablaufdatum im Blick. Abgelaufene Tests werden von unserem Labor nicht bearbeitet.

 

Muss ich zur Blutentnahme nüchtern sein?

Zur Blutentnahme essen und trinken Sie bitte vorher ausreichend, außer wir weisen Sie speziell auf Nüchternheit hin (z.B. für den Zuckerbelastungstest).

 

Wie oft soll ich zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung kommen?

Wir empfehlen insbesondere für Patientinnen unter 50 Jahren die gynäkologische Krebsvorsorge 2x jährlich, mindestens aber 1x/Jahr.

 

Wie weit im Voraus soll ich meinen Vorsorgetermin vereinbaren?

Gerne so weit Sie planen können, wir können gerne Folgetermine für in einem halben Jahr oder Jahr schon vereinbaren. Um Ihnen ausreichend Auswahlmöglichkeiten anbieten zu können, ist es ratsam einen Termin mit mindestens 3 Wochen Vorlauf bei uns anzufragen, gerne per Mail über unser Terminbuchungs-Kontaktformular auf unserer Homepage oder telefonisch.

 

Muss ich eine Überweisung zu meinem Termin mitbringen?

Nein, wir brauchen nur Ihr Versichertenkärtchen, kontrollieren Sie dies bitte immer auf Gültigkeit. Eine Überweisung benötigen Sie für uns nicht.

 

Können Sie mir meine Befunde per Mail senden?

Nein, aus datenschutzrechtlichen Gründen senden wir keine medizinischen Befunde (alles was über eine Terminvereinbarung hinaus geht) per Mail. Bitte holen Sie sich diese Befunde in der Praxis ab.

 

Ab wann macht eine gynäkologische Untersuchung Sinn?

Leider kennen Krebserkrankungen kein Alter, daher gibt es kein „richtiges“ Alter für eine Vorsorgeuntersuchung. Die meisten unserer Patientinnen lassen die erste Vorsorgeuntersuchung nach dem ersten Geschlechtsverkehr durchführen. Danach empfehlen wir die Vorsorgeuntersuchungen halbjährlich oder jährlich.

Beratungsgespräche zur Verhütung sollten jedoch vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfinden, viele junge Patientinnen besuchen uns zusammen mit ihrer/ihrem Erziehungsberechtigten nach dem Einsetzen der ersten Periode. Hier können mit unseren Ärztinnen einfühlsam die ersten Fragen, die Handhabung und Vielfalt von Periodenprodukten und alles Rund um das Thema Geschlechtsverkehr und Geschlechtskrankheiten und deren Vorbeugung besprochen werden sowie zusammen eine erste Verhütung gefunden werden.

 

Warum muss ich bei meinem Termin Urin abgeben?

Vorab: Sie müssen bei uns gar nichts. Alle Untersuchungen sind unser Angebot an Sie, Früherkennungsmaßnahmen durchzuführen um Ihre Gesundheit zu schützen.

Bis zu Ihrem 25. Lebensjahr zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse 1x jährlich ein Screening im Urin auf Chlamydien.

Ab 40 Jahren bieten wir Ihnen den Service an Ihren Urin per Schnelltest auf Bakterien, Blut, Eiweiß und Erkennungszeichen einer Blasenentzündung vorsorglich zu untersuchen.

Gerne messen wir auch Ihren Blutdruck wenn Sie möchten, da auch diese Früherkennung ein wichtiger Parameter für Herz-Kreislauferkrankungen ist. Wenn Sie Hormone einnehmen ist die Blutdruckmessung besonders wichtig, dann auch unabhängig des Alters.

Als Schwangere testen wir Ihren Urin bei jedem Termin, dies gehört zu den Mutterschaftsvorsorgerichtlinien.

 

Wird ab 35 Jahren nur noch alle 3 Jahre die Krebsvorsorge von meiner Krankenkasse bezahlt?

Nein, bitte kommen Sie halbjährlich oder jährlich zur Vorsorgeuntersuchung.

2020 wurden die Richtlinien für die Krebsvorsorge ab 35 Jahren vom Bundesministerium für Gesundheit geändert. Davor hat Ihre gesetzliche Krankenkasse jährlich einen einfachen PAP-Abstrich mittels Objektträger bezahlt. Seit der Neuerung zahlt Ihre Krankenkasse Ihnen alle 3 Jahre den verbesserten Thin-Prep PAP und HPV Kombinationstest, den Sie vorher nur als IGeL kannten.

Dies heißt für Sie jedoch nicht, dass Sie nun nur noch alle 3 Jahre zur Krebsvorsorge kommen sollen, diese Zeitspanne wäre viel zu lang, Krebs entsteht leider in einer kurzen Zeit und je früher er erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen. Bitte kommen Sie daher weiterhin zu Ihren halbjährlichen oder wenigstens jährlichen Terminen, die Krankenkasse bezahlt die halbjährliche Krebsvorsorge nach wie vor.